Energieausweis![]() Mit Hilfe eines Energieausweises werden Wohn- und Nichtwohngebäude energetisch beurteilt. Spätestens wenn ein Gebäude verkauft, vermietet, saniert oder neu gebaut wird, ist er verbindlich vorgeschrieben. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Das sind u. a. die Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009 vom 28.März 2009) sowie die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 vom 30.März 2009). Folgende Regelungen sieht der Gesetzgeber vor: Ein Energieverbrauchsausweis wird im Regelfall bei Vermietung und Verkauf erstellt. Er vergleicht die Verbrauchsdaten mehrerer Abrechnungsperioden mit Referenzdaten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis sind gleichbleibende Nutzung sowie energetische Qualität des Bauwerks. Ein Energiebedarfsausweis wird bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen von Gebäuden angefertigt. Er kann auch wahlweise bei bestehenden Gebäuden an Stelle eines Energieverbrauchsausweises erstellt werden, wenn ein Vergleich von tatsächlichen Energieverbrauch und theoretischen Energiebedarf nach normierten Randbedingungen stattfinden soll. Zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist ein kompletter Wärmeschutznachweis nach EnEV 2009 erforderlich.
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